Allgemeine Geschäftsbedingungen
… des Unternehmens lachenmair.info IT-Consulting
1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Rechtsgrundlage aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte mit Lieferanten und Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
Kunden sind:
1.1
Verbraucher: d.h. natürliche Personen, mit denen Rechtsgeschäfte ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit abgeschlossen werden.
1.2
Unternehmer: d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.
1.3.
Abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, soweit keine abweichende individuelle und schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Vertragsschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot, über dessen Annahme von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung oder Auslieferung der Ware entschieden wird. Angegebene Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
2.2
Erfolgen Bestellungen von Verbrauchern auf elektronischem Wege, so wird deren Eingang von uns unverzüglich rückbestätigt. Die Rückbestätigung stellt grundsätzlich keine Annahme dar, kann jedoch ausdrücklich mit der Annahme verbunden werden.
2.3
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unseren Zulieferer, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts. Dies gilt nicht, soweit die Nichtbelieferung durch uns zu vertreten ist. Der Kunde wird von uns unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Hierauf geleistete Zahlungen oder Vorausleistungen werden unverzüglich erstattet.
2.4
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser AGB per E-Mail übersandt.
3. Fernabsatz-Verträge
3.1
Wird der Vertrag zwischen uns und einem Verbraucher auf Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen (Fernabsatz-Vertrag), so steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und muss innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang erfolgen. Er kann durch schriftlichen Widerruf oder fristgerechte Rücksendung der Ware erklärt werden.
3.2
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung in gleicher Art wie die Lieferung verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung werden ohne Ausnahme vom Kunden getragen.
3.3
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher muss die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch eine über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung entsteht und dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Gefahrenübergang
4.1
Bei einer Lieferung an einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei einer vereinbarten Versendung mit der Übergabe an den Kurierdienst, Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung einer Versendung bestimmten Person oder Unternehmen über.
4.2
Bei einer Lieferung an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit Auslieferung und Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Bei Lieferungen an Verbraucher behalten wir uns das Eigentum, an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5.2
Bei Lieferungen an Unternehmer behalten wir uns das Eigentum, an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs darf die in unserem Eigentum stehende Ware weiter veräußert werden, sofern der Unternehmer sich mit der Begleichung von Forderungen nicht in Verzug befindet. Im Rahmen der gestatteten Weiterveräußerung tritt der Unternehmer hiermit im Voraus seine Lieferungsansprüche an dessen Kunden ab. Im Rahmen dieser Abtretung ist der Unternehmer verpflichtet, auf unser Verlangen über den Weiterverkauf Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen.
6. Kaufpreis / Vergütung
6.1
In den von uns ausgewiesenen Kauf- oder sonstigen Entgelten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Beim Versendungsverkauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich. einer Versandkostenpauschale pro Warenposition i.H.v € 40.
6.2
Der Kaufpreis von Waren und sonstiger Entgelte sind innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Abweichend hiervon ist bei Fernabsatz-Verträgen oder Versendungskauf der Kaufpreis Zug um Zug mit Auslieferung der Übergabe der Ware zahlbar und fällig. Die Zahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte sind hier nur per Nachnahme, Inkassobevollmächtigung oder Kreditkarte zugelassen.
6.3
Im Falle des Verzuges werden dem Verbraucher 5 % und dem Unternehmer 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Gegenüber dem Unternehmer kann gegen entsprechenden Nachweis ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden.
6.4
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden von uns nur ersetzt, wenn der Anreiseweg, zu unserem Sitz mehr als 100 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, können wir eine Beratungsgebühr nach Aufwand erheben.
6.5
Die Vergütung der Arbeiten von uns erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von uns, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Wir sind berechtigt, die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von uns erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.6
Haben wir keine zusätzliche Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von uns getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von uns für unsere Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.7
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.8
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen wenn, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden. Im Übrigen kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und angekündigt wurde.
7. Mängelansprüche und Fristen
7.1
Ist eine Lieferung mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet, bestehen für den Kunden folgende Mängelbeseitigungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 437 BGB:
Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung im Falle der fehlgeschlagenen Nacherfüllung auf Verlangen des Kunden (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung), Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in gesetzlichem Umfang (§ 437 Ziff. 3 BGB).
7.2
Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der konkrete Mangel auch nach der zweiten Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit nicht vollständig behoben werden konnte oder die Ersatzlieferung einen vergleichbaren Mangel aufweist. Weiterhin ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt oder verbleibt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt oder einer üblichen Beschaffenheit entspricht.
7.3
Erfolgt die Lieferung an einen Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Herstellers oder von dritten Stellen stellt keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
7.4
Mängelansprüche können nur von unserem Vertragspartner geltend gemacht werden. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7.5
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich – spätestens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware oder Leistung – schriftlich anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mitteilung ausreicht. Unter Kaufleuten gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.6
Macht ein Kunde berechtigt den Rücktritt vom Vertrag geltend, so ist der Schadenersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Schadenersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt, sofern die Ware beim Kunden verbleibt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung unsererseits nachweisbar arglistig verursacht wurde.
7.7
Mängelansprüche verjähren bei Lieferung neuer Sachen an Unternehmer nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung. Bei Lieferung gebrauchter Waren sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre und bei Lieferung von gebrauchten Artikeln ein Jahr ab Übergabe der Ware.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1
Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird uns hinsichtlich der von uns zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
8.2
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
8.3
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, uns im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese uns umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Ist Hardware oder Software bzw. ein Softwaremodul Gegenstand des Vertrages, welche der Kunde zu beschaffen hat, so hat auch hier der Kunde die Pflicht, diese umgehend zur Verfügung zu stellen Der Kunde stellt sicher, dass wir die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhalten.
8.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
9. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der von uns zu erfüllenden Leistung tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Wir haben es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn wir aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten unseren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen können.
10. Termine
10.1
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
10.2
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden, zuzurechnendes verhalten Dritter etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
10.3
Bei kurzfristen Terminabsagen im Zeitraum 7 – 14 Tage vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 50% der geplanten Dienstleistungssumme zuzüglich Kosten für Stornierung von Transportmitteln sowie Übernachtungen. Bei Terminabsagen innerhalb 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 100% der geplanten Dienstleistungssumme zuzüglich Stornierungskosten für Transportmittel und Übernachtungen.
11. Leistungsänderungen
11.1
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ändern, muss er uns diesen Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, können wir von dem nachfolgenden Verfahren nach Absätzen 11.2 bis 11.5 absehen.
11.2
Wir prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennen wir, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dem Kunden dies mit und weisen ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führen wir die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch während der Prüfungsfase jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
11.3
Nach Prüfung des Änderungswunsches werden wir dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
11.4
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
11.5
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 11.2 nicht einverstanden ist.
11.6
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Wir werden dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
11.7
Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der Aufwand wird, für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von uns berechnet.
11.8
Wir sind berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für den Kunden zumutbar ist.
12. Rechte
12.1
Wir gewähren dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen gem. § 69 d und e UrhG.
12.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
12.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Wir können den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
13. Haftung
13.1
Unsere Haftung ist auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder uns zurechenbaren Pflicht-verletzungen, die zu Körper- und Gesundheitsschäden oder zum Verlust des Lebens des Kunden geführt haben.
13.2
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.2
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
14. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von uns abzuwerben oder ohne Zustimmung von uns anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von uns der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
15. Geheimhaltung, Presseerklärung
15.1
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
15.2
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
15.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
15.4
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
15.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
16. Schlichtung
16.1
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
16.2
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
16.3
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
16.4
Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
17. Sonstiges
17.1
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
17.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
17.3
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
17.4
Der Kunde genehmigt und grundsätzlich den Kunden auf unserer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen zu dürfen. Wir dürfen ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
18. Schutzrechte
Unsere Kunden sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sofern im Zusammenhang mit von uns ausgeführten Lieferungen oder Leistungen die Verletzung von Schutzrechten von dritter Seite geltend gemacht werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
19.2
Für alle mit uns geschlossenen Verträge oder Rechtsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
19.3
Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
19.4
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil
19.5
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des einzelnen Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenregelung der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
19.6
Die vorstehenden AGB werden Vertragsbestandteil für alle laufenden Geschäftsbeziehungen sowie Vertragsschlüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2015.